Konzept der Kath. Kirchengemeinde St. Marien Wassenberg angepasst an den Grundregeln für Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie für das Bistum Aachen auf der Grundlage der Absprachen der (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen mit der NRW-Landesregierung
Stand: 19. März 2022/ 29.03.2022
Teil 1 Gottesdienste
(2 oder 3 G). Die Abstandsregel soll möglichst eingehalten werden. Falls sich Gottesdienste mit einer höheren Personenzahl ergeben, kann die Kirche ab Montag, 04. April 2022 jedoch auch voller besetzt werden.
Hierzu erfolgt ein Hinweis in den nächsten Gottesdiensten.
Diese Regelung gilt auch für besondere Gottesdienste wie z. B. Trauungen, Beerdigungen, Jugendkirche oder die Kinderkommunionen.
Ausnahmen: es besteht der ausdrückliche Wunsch z. B. der jeweils Verantwortlichen (Trauerfamilie, Hochzeitspaar, Koki-Team, etc.). Dann kann in Absprache mit den Verantwortlichen der Pfarrgemeinde auch die 2 bzw. 3G-Regel angewandt werden.
Teil 2 Pfarrheime
- unsere Pfarrheime können ab dem 04.04.2022 wieder normal genutzt werden. Wäh rend des Aufenthalts besteht Maskenpflicht (FFP2 oder OP)
Die Nutzung sollte möglichst unter Einhaltung der Abstandsregel erfolgen.
Teil 3 Pfarrbüro
- In unseren Pfarrbüros entfällt ab sofort die 3G-Regel. Hier gilt lediglich Maskenpflicht (OP oder FFP2)
Teil 4 Arbeitsplatz
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz entfällt.
Wassenberg, 29.03.2022