Seit dem 01.01.2025 sind die Pastoralen Räume im Bistum Aachen eingerichtet worden. Für unsere KKG St. Marien Wassenberg hat sich wenig verändert. Wir bleiben als Pastoraler Raum St. Marien Wassenberg in den bisherigen Grenzen bestehen. Aber auch für uns werden am 8./9. November 2025 die Wahlen zum Rat des Pastoralen Raumes und zum Kirchenvorstand stattfinden. Hierzu sind noch viele Absprachen in den jetzt bestehenden Gremien notwendig, die die Kandidaten/innen, Orte und Zeiten der Wahl etc. betreffen. Es sind Fristen einzuhalten, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen wichtig sind. Der früheste dieser Termine betrifft das aktive Wahlrecht. Wählen kann jedes Mitglied der KKG ab 16 Jahren, das seit mindestens 6 Monaten den Erstwohnsitz in der KKG Wassenberg hat. Wählen können aber auch „Auswärtige“ aus der Diözese Aachen oder einer Nachbardiözese. Hierfür gilt folgende Voraussetzung: Es muss bei der Wunsch-KG bis 5 Monate vor der Wahl (d.h. bis zum 8./9. Juni 2025) ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Nur so ist sicherzustellen, dass die betreffende Person im Wählerverzeichnis von St. Marien auftaucht und eine Streichung im Wählerverzeichnis der „Heimat-KG“ vorgenommen werden kann. Jeder bzw. jede darf nur in einer Kirchengemeinde wählen.
Wenn Sie als „Auswärtiger“ in der KKG St. Marien Wassenberg das Wahlrecht ausüben möchten, senden Sie bitte einen formlosen unterschriebenen Antrag mit Angabe Ihrer Adresse, Ihres Geburtsdatums und des Namens Ihrer Wohnortpfarrei an:
KKG St. Marien Wassenberg
Frau Kristijana Wicke
Stiftsplatz 5
41849 Wassenberg
Sobald in den Gremien weitere Entscheidungen getroffen worden sind, werden über die üblichen Verbreitungskanäle (Homepage, Pfarrbrief, Aushang etc.) weitere Informationen erfolgen.
Dr. Melanie Florack
Verwaltungsleiterin der KKG St. Marien Wassenberg